Gesteuerte Knochenregeneration
GBR
Regenerative Techniken dienen in der Implantologie dazu, Hart- und Weichgewebe so vorzubereiten oder wiederherzustellen, dass sie zum Beispiel für einzusetzende Implantate tragfähig sind. Dazu gehören die gesteuerte Geweberegeneration und die Knochenregeneration. Die gesteuerte Knochenregeneration ist neben anderen Techniken eine der Möglichkeiten, verloren gegangenes Knochengewebe wieder aufzubauen. Die Abkürzung GBR bezieht sich auf den englischen Ausdruck guided bone regeneration.
Das Besondere an dieser Technik ist, dass sie das schneller wachsende Weichgewebe vom langsamer wachsenden Hartgewebe mit einer Membran abtrennt. So kann sich der Knochen ungehindert wieder aufbauen, ohne von anderen Gewebeteilen gestört zu werden.
Für das Material dieser Membran werden mehr und mehr Stoffe verwendet, die der Körper resorbieren kann. Ein zweiter Eingriff zum Entfernen der Membran ist dann nicht mehr nötig.
Wann wird eine gesteuerte Knochenregeneration angewendet?
GBR kann da angewendet werden, wo sich der Kieferknochen zurückgebildet hat. Das tritt häufig bei der Parodontose ein, die zum Verlust eines oder mehrerer Zähne führen kann. Da, wo der Kiefer nicht mehr gefordert ist, bildet er sich automatisch zurück.
Nun ist es wichtig, die richtige Methode zu finden, den Zahnverlust auszugleichen, durch Brücken, Zahnprothesen oder ein Implantat. Viele Menschen geben dabei einem Zahnimplantat den Vorzug, da dieses dem natürlichen Zahn in Funktion und Aussehen am nächsten kommt. Die Zahnästhetik spielt dabei eine große Rolle.
Wer aber den Zahnverlust durch ein Implantat ausgleichen möchte, steht – nicht selten – vor dem Problem, dass nicht mehr genug Knochenmaterial vorhanden ist, um ein Implantat fest verankern zu können. Je länger die Zahnextraktion zurückliegt, desto mehr Kieferknochen hat sich abgebaut.
In dem Fall hilft eine Auffüllung des Knochendefekts, um eine feste Grundlage zu bilden. Danach kann ein Implantat sehr zuverlässig gesetzt werden und verhilft dem Patienten zu seinem Wunsch: natürlich aussehende Zähne.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmesituationen die Kosten für den Knochenaufbau. Als Ausnahmesituationen gelten Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind oder durch eine Krebserkrankung verursacht wurden. Wer privat versichert ist oder eine Zahnzusatzversicherung hat, sollte bei seiner Versicherung nachfragen, ob und welchen Anteil an Behandlungskosten sie laut Vertrag übernimmt.
Ablauf der Behandlung
Der Eingriff kann unter lokaler Anästhesie erfolgen. Dabei schneidet der behandelnde Zahnarzt mit minimalinvasiven Schnitten am Zahnfleischsaum entlang. Er löst den Zahnfleischlappen vorsichtig vom Knochen und klappt ihn seitlich ab.
Dann reinigt er die Wurzeloberfläche und entfernt Entzündungsgewebe und Auflagerungen. Nun kommt – wenn es nötig ist – das Knochenaufbaumaterial zu Einsatz, das sicher an die defekte Stelle positioniert wird. Eine Membran deckt die behandelte Stelle zu. Dabei wird überprüft, dass es keinen Kontakt gibt zwischen dem Zahnfleisch und dem Knochengrund an der Wurzel.
Am Schluss legt der Zahnarzt den Zahnfleischlappen wieder zurück und vernäht die Wunde dicht, aber möglichst spannungsfrei.
Ist eine Implantatsetzung geplant, kann diese zeitgleich erfolgen, wenn ausreichend Stabilität vorhanden ist. Im anderen Fall darf das Implantat erst vier bis fünf Monate nach dem Eingriff eingesetzt werden.
Sollten nach der Operation Schmerzen auftreten, kann der Patient Schmerzmittel oder Antibiotika einnehmen. Nach etwa 10 bis 14 Tagen darf die Naht entfernt werden.
Welche Vorteile, Nachteile und Risiken gibt es?
Die gesteuerte Regeneration kann bewirken, dass Knochen und Haltestruktur zwischen Zahnwurzel und Knochen neu entstehen. Dabei ist die Form des Knochenabbaus entscheidend. Je mehr Knochengewebe in der Umgebung vorhanden ist, desto aussichtsreicher wird die Behandlung im Endeffekt.
Der große Vorteil dieser Methode ist, dass sie die Fähigkeit des Knochens zur Regeneration und Bildung neuen Knochenmaterials nutzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einer bestimmten Größe und Form des Defektes kein weiteres Auffüll- oder Stützmaterial benötigt wird.
Nach dem Eingriff muss der Patient strenge Verhaltensmaßregeln einhalten. Er darf sich zum Beispiel für vier bis sechs Wochen nicht die Zähne putzen, sondern darf sie nur mit einer Mundspüllösung pflegen. Das kann bei längerer Anwendung zu Geschmacksirritationen und zu Verfärbungen an den Zähnen führen. Außerdem fühlt es sich nicht gut im Mundraum an, wenn Zähne lange Zeit „ungeputzt“ sind.
Eine erneute Taschentiefenmessung darf erst nach sechs Monaten durchgeführt werden. Erst dann weiß der Patient, ob die Behandlung erfolgreich war.
Der operative Eingriff ist nicht gerade als „einfacher“ Eingriff einzustufen. Auch die Schwierigkeiten, die während und nach der Operation eintreten können, sind nicht unerheblich. Nicht zuletzt könnte der Kostenaufwand, als Nachteil anzurechnen sein.
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